Wahlpsychologin für alle Kassen


Die klinisch-psychologische Diagnostik umfasst die mit Eltern und Kind/Jugendlichen gemeinsam durchgeführten Stunden von Anamnese, Diagnostik sowie Beratungsgespräch und wird über ein Stundenhonorar verrechnet. Darin inkludiert ist die Auswertung der Befunde.

Eine Einheit dauert 50 Minuten.

Die Erstellung eines schriftlichen Befundes ist auf Wunsch möglich und wird je nach Aufwand mit einer Pauschale in Rechnung gestellt.

Kosten


Die Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik können bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Sie erhalten 80% des Kassensatzes refundiert.

Die klinisch-psychologische Behandlung wird leider noch nicht von den allgemeinen Krankenkassen rückerstattet.
Diese Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.

Die Bezahlung erfolgt am Ende jeder Sitzung in bar. Nach Abschluss der Diagnostik erhalten sie eine detaillierte Honorarnote, die sie bei ihrem Versicherungsträger einreichen können.

Absage vereinbarter Termine


Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuche ich um rechtzeitige Verständigung per Telefon. Bei Terminabsagen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten und sie erhalten auch gerne einen Ersatztermin. Bei kurzfristigerer Benachrichtigung ersuche ich um Verständnis, dass das volle Honorar in Rechnung gestellt werden muss.

Schweigepflicht


Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin habe ich eine gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Das ermöglicht uns offene Gespräche in vertraulichem Rahmen.